► Annuitätendarlehen
Die Annuität bezeichnet eine regelmäßige jährliche Zahlung, die sich aus Zins
und Tilgung zusammensetzt. Bei einem Annuitätendarlehen verändert sich mit fortschreitender Tilgung das Verhältnis von Zins- und Darlehensanteil. Die Höhe der regelmäßigen Belastung bleibt dabei unverändert.
► Bauspardarlehen
Ein Bauspardarlehen ist ein für wohnwirtschaftliche Massnahmen gewährtes Darlehen, dessen Anspruch durch den Abschluss und die im Vertrag beschriebene Ansparung
eines Bausparvertrages entstanden ist.
► KfW-Darlehen
Staatliche Fördermaßnahmen die über die Bank für Wiederaufbau organisiert werden.
► Forward-Darlehen
Diese Art von Kredit ist im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen eine Möglichkeit, sich vor Auslaufen der Zinsbindungsfrist einen günstigen Zins für das Anschlussdarlehen zu sichern, vor allem dann, wenn in der Zukunft mit steigenden Zinsen zu rechnen ist, aber eine Komplettablösung derzeit aufgrund der Vertragsbedingungen nicht möglich ist. Banken, die ein Forward-Darlehen anbieten, machen das mittlerweile schon für Immobilienkredite, deren Zinsbindung erst in den kommenden drei bis fünf Jahren endet. Für die Kreditbeantragung muss der Kunde bei der neuen Bank alle Unterlagen des Objektes, welches finanziert werden soll einreichen und Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen machen. Für das Forward-Darlehen muss ein geringer Zinsaufschlag gezahlt werden, dessen Höhe sich danach richtet, wie lange das Darlehen vorab gesichert wird. Wenn die Zinsbindung des alten Darlehens ausläuft, ist es rechtzeitig zu kündigen.
► Modernisierungsdarlehen
Unter Modernisierung versteht man bauliche Massnahmen, die den Wert einer Immobilie steigern.
► Nachrangdarlehen
Eine Nachrangfinanzierung ist eine Finanzierung, die im Grundbuch an nachrangiger Stelle eingetragen wird, so dass sie im etwaigen Falle einer Zwangsvollstreckung auch nachrangig bedient wird. Die Rangfolge der Eintragung im Grundbuch wirkt sich auf den Zinssatz des Darlehens aus.
► Prolongationen
Eine Prolongation beschreibt allgemein den Zustand einer Verlängerung.Insbesondere wird der Begriff im Zusammenhang mit der Verlängerung eines aus der Zinsbindung kommenden Darlehens, so genannte Anschlussfinanzierung, verwendet. Im Gegensatz zur Umschuldung werden hier die Zinsen lediglich neu angepasst. Ein Wechsel des Darlehensgebers findet nicht statt.
► Privatdarlehen
Ein Privatdarlehen bezeichnet einen Kredit, der zwischen Privatpersonen vergeben
wird. Dies lohnt sich speziell für Personen die schnelle finanzielle Unterstützung benötigen oder auf Grund mangelnder Bonität keinen Kredit mehr von einer Bank erhalten würden. Aus dieser Notlage heraus neigen viele Kreditnehmer allerdings
zu vorschnellen Abschlüssen und es kommt nicht selten vor, dass diese Notlage von Trickbetrügern ausgenutzt wird. Daher ist gerade beim Abschluss von Privatdarlehen über Annoncen in der Zeitung oder im Internet besondere Vorsicht geboten.
Denn häufig verlangen Anbieter zweifelhafter Kredite eine nicht unerhebliche Bearbeitungsgebühr, die einbehalten wird, nachdem der Antrag abgelehnt wurde.
Als Privatdarlehen werden ebenso Kredite von Banken bezeichnet, die an Privatpersonen gegeben werden. Die Nutzung muss hier in der Regel zu privaten Zwecken erfolgen. Die Konditionen können hier jedoch sehr stark variieren,
sodass ein Vergleich mehrerer Angebote dringend erforderlich ist. Auch hier
gibt es zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, die häufig prozentual von der Kreditsumme abhängen und oft nicht berücksichtigt werden. Ebenso kann eine Restschuldversicherung vorgeschrieben werden. Der Begriff „Privatdarlehen“ hat also
keine einheitliche Definition, sondern bezeichnet sowohl einen Kredit zwischen
zwei Privatpersonen, als auch einen Kredit einer Bank zu einer
nicht-gewerblichen Nutzung.